Herzlich willkommen auf meiner Internetpräsenz!

 

Seit 2016 setze ich mich mit viel Herz und 

Engagement für die Belange meiner Mandanten ein 

mittlerweile am Kanzleistandort in Frankfurt (Oder) und der Zweigstelle in Berlin. 

Als Rechtsanwalt mit zwei Prädikatsexamen bin ich gerne im Bereich der Strafverteidigung/des 

Strafvollzuges und der Nebenklage für Sie tätig. 

Bitte beachten Sie, dass die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Koslowski ausschließlich Mandate in diesen Bereichen bearbeitet (s. auch Rechtsgebiete). 

Von Anfragen bezüglich anderer Rechtsgebiete bitte ich höflich, Abstand zu nehmen.

 

Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen meine Arbeit näher vorstellen.

Rechtsgebiete

Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Koslowski ist ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig, dort aber in allen Bereichen, wie zum Beispiel:

Allgemeines Strafrecht

Sie haben eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten?

NICHT HINGEHEN! 

Dazu sind Sie nicht verpflichtet! Sprechen Sie stattdessen unbedingt mit einem Strafverteidiger Ihrer Wahl! Der erste Schritt wird stets sein, dass Ihr Strafverteidiger Akteneinsicht beantragt. Ohne Aktenkenntnis wäre es sprichwörtlich ein Himmelfahrtskommando, eine Einlassung zur Sache abzugeben. Ob und wann es ratsam ist, überhaupt eine Einlassung abzugeben, ist vom Einzelfall abhängig und kann erst nach genauer Aktenkenntnis entschieden werden.

Jugendstrafrecht

Jugendlicher ist, wer zur Tatzeit zwischen 14 und 17 Jahre alt ist, Heranwachsender ist man zwischen 18 und 20 Jahren (nicht, wie auf erschreckend vielen Homepages falsch zu lesen ist, 21 Jahren!). In jedem Falle finden etwaige Gerichtsverhandlungen vor den Jugendgerichten statt, bei Heranwachsenden entscheidet das Gericht, ob diese einem Erwachsenen gleich stehen oder ob Jugendstrafrecht angewendet wird. Jugendstrafrecht ist Erziehungsrecht. Das heißt hiersteht nicht die Bestrafung einer Tat im Vordergrund, sondern die präventive Einwirkung auf den jungen Beschuldigten. Gerne begleite ich den entsprechenden Prozess.

Staatsschutzdelikte

Seit dem 29. April 2024 verteidige ich in einem großen Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Die Verteidigung in Staatsschutzverfahren weist gegenüber der  „normalen“ Strafverteidigung einige Besonderheiten und Erschwernisse auf. Nicht selten nimmt die Presse einen Einfluss auf ein solches Verfahren, der weit über die Beobachtung oder Berichterstattung hinausgeht. Nichtsdestotrotz stellen Staatsschutzverfahren eine interessante und herausfordernde Materie dar und gerne werfe ich meine diesbezüglich gewonnene Erfahrung für zukünftige Prozesse in die Waagschale.

Nebenklage

Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Der Strafprozess bietet Ihnen Gelegenheit, aktiv an der Verhandlung mitzuwirken. Gerade in zahlreichen gravierenden Fällen eröffnet das Gesetz die Möglichkeit der Beiordnung eines Nebenklägervertreters, welcher umfassend ihre Rechte wahrnimmt. Zu diesen gehören beispielsweise das Äußerungsrecht, das Antragsrecht oder die Einlegung von Rechtsmitteln.

Ordnungswidrigkeiten

Bei Rot über die Ampel geworden? Geblitzt worden? Lärm verursacht? Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat einen nahezu alpinen Charakter! Eine transparente und faire anwaltliche Beratung kann hier häufig klären, ob es sinnvoll ist, gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörden vorzugehen.

Strafvollzug

Sie haben die Ladung zum Haftantritt erhalten oder befinden sich schon im Strafvollzug?

Auch in diesen Fällen geht die Welt nicht unter! Es gilt, die Haftzeit aktiv zu gestalten. Das Gesetz sieht die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung nach zwei Dritteln der zu verbüßenden Strafe vor, in ganz seltenen Fällen gelingt sogar die Entlassung zur Halbzeit.

Hier gilt es die entsprechenden Anhörungstermine vor der Strafvollstreckungskammer vorzubereiten und gegebenenfalls gegen eine ablehnende Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Auch diesbezüglich helfe ich Ihnen gerne!

Erfahrenes Team

Ein engagiertes Team mit umfangreicher Erfahrung im 

Strafrecht.

Persönliche Ansprechpartner

Ihr persönlicher Ansprechpartner von Anfang bis Ende.

Kontakt

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E-Mail: stefan (ätt) kanzlei-koslowski.de

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